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Wechsel in der Präsidentschaft des BSG 
01.09.2016

Prof. Dr. Rainer Schlegel wird Präsident des Bundessozialgerichts

ESV-Redaktion Recht
Das Bundessozialgericht - einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes (Foto: blackosaka/Fotolia.com)
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat am 31.08.2016 dem bisherigen Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Bundessozialgerichts (BSG) überreicht.

Nach über acht Jahren gibt es einen Wechsel an der Spitze des Bundessozialgerichts: Während einer Feierstunde am 31.08.2016 überreichte die Bundesministerin dem bisherigen Präsidenten Peter Masuch die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand und dem 58-jährigen Vizepräsidenten und ESV-Autor Prof. Dr. Rainer Schegel die Ernennungsurkunde zum BSG-Präsidenten mit Wirkung zum 01.10.2016.

„Rainer Schlegel ist ein Präsident, der sowohl die Entstehung als auch die Anwendung des Gesetzes kennt. Damit blickt er auch über den richterlichen Tellerrand und ist damit für die neue Aufgabe hervorragend gerüstet,” betonte Nahles anlässlich der Ernennung.

In seiner Ansprache rief Schegel den unschätzbaren Wert des sozialen Friedens für das gesellschaftliche Zusammenleben und die Bedeutung des Sozialstaates in Erinnerung. Dabei betonte er, dass die soziale Sicherheit heutzutage nicht weniger wichtig ist, als die innere Sicherheit. Auch die Rechtsprechung habe ihren Beitrag hierzu zu leisten. Richterinnen und Richter sollten in erster Linie verständliche Urteile schreiben.

„Was wir brauchen, sind stringente Gedankengänge und eine klare Sprache, keine Nebelkerzen und kein Schaulaufen“, betonte der künftige Präsident. Ängste und Sorgen der Bürger müssten ernst genommen werden, ihre Argumente angehört werden, so Schlegel weiter.

Seine Laufbahn als Sozialrichter begann Schlegel 1987 am Sozialgericht Stuttgart. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht. Nach seiner Ernennung zum Richter am Landessozialgericht wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht.

Im Jahr 1997 wurde Schlegel dann Richter am BSG. Hier wirkte er zunächst im 4. Senat. Dieser war damals für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Anschließend wechselte er zum 12. Senat, zuständig für Versicherungspflicht und Beitragsrecht. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am BSG im August 2008 wirkte Schlegel zunächst wieder im 4. Senat. Dieses Gremium war inzwischen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Ab Dezember 2009 übernahm er den Vorsitz des 5. Senats, der für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist.

Anschließend wechselte Schlegel in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Januar 2014 kehrte er als Vizepräsident zurück an das BSG. Gegenwärtig führt er den Vorsitz im 9. und 10. Senat.

Das Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht in Kassel ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. Seinen 14 Senaten gehören 43 Richterinnen und Richter an. Das BSG entscheidet als letzte Instanz über Streitigkeiten vor allem aus den Bereichen der Sozialversicherung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und des sozialen Entschädigungsrechts.


Seit 2009 ist Schlegel auch Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Sozialrechtsverbandes.

Zudem ist Schlegel ist Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Wissenschaftlich ist er vor allem durch Vorträge zu sozial-, arbeits- und verfassungsrechtlichen Themen hervorgetreten. Ebenso hat er sich intensiv mit Fragen des internationalen und europäischen Sozial- und Arbeitsrecht befasst.

Besonders hervorzuheben sind seine Arbeiten zur Bedeutung des Solidaritätsgedankens in der Sozialversicherung oder zum europarechtlichen Beihilfeverbot.

Neben zahlreichen weiteren Veröffentlichungen in diesem Bereich ist Schlegel seit März 2008 auch Bandherausgeber des Kommentars Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XI: Soziale Pflegeversicherung, erschienen im Erich Schmidt Verlag.

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(ESV/bp)