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Grenzüberschreitende digitale Verwaltungsverfahren in der EU 
15.03.2023

ESSPASS: Digitaler Euro­päi­scher Sozi­al­aus­wei­s soll Ver­wal­tungs­ver­fah­ren in der Sozi­al­ver­si­che­rung vereinfachen

ESV-Redaktion Recht
ESS­PASS soll drei Ver­wal­tungs­ver­fah­ren aus dem Bereich der Sozi­al­ver­si­che­rung digi­tal zugäng­lich machen. (Foto: Egor / stock.adobe.com)
Die EU plant den Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Mit­glied­staa­ten mit der Einführung eines digitalen Euro­päi­schen Sozi­al­aus­wei­ses, kurz ESS­PASS, zu ver­ein­fachen und hat hierzu nun ein Pilot­pro­jekt abge­schlos­sen.


Was ist ESSPASS?

ESS­PASS soll folgende Ver­wal­tungs­ver­fah­ren im Bereich der Sozi­al­ver­si­che­rung digital zugänglich machen:
 
  • die Ent­sen­de­be­schei­ni­gung A1,
  • die Euro­päi­sche Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte sowie
  • die Bean­tra­gung einer Zusam­men­fas­sung der Ren­ten­ent­schei­dun­gen PDP 1.

Ausgangpunkt: Ent­sen­de­be­schei­ni­gung A1

Hierzu hatte die EU zusammen mit dem „Ita­lie­ni­schen Natio­nal­in­sti­tut für Soziale Für­sorge“ (INPS) ein Pilot­pro­jekt gestartet. Ursprünglich hatte dieses nur die Digi­ta­li­sie­rung der Entsendebescheinigung A1 zum Gegenstand. Diese brauchen EU-Bürger, wenn sie zwar im EU-Aus­land arbei­ten, aber ihre Sozialbeiträge wei­ter­hin in ihrem Hei­mat­land entrichten.
 
Mit der A1-Beschei­ni­gung können Bürger nachweisen, dass sie wäh­rend ihrer Auslandstätigkeit sozi­al­ver­si­chert sind. Bisher war es notwendig, bei der Über­prü­fung durch Behör­den die Papier­ver­sion vorzu­le­gen. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine digi­tale Brief­ta­sche (EUid-Brief­ta­sche oder Wal­let) möglich ist. 

Zugriff über eine Wallet

Zur Nutzung von ESS­PASS und seiner Funk­tio­nen ist ein Zugriff der Bür­ger auf ihre sogenannten Wal­lets (Brieftaschen) notwendig. Diese soll eine euro­pa­weite Authen­ti­fi­zierung durch die Vor­lage von digitalen Doku­men­ten ermöglichen.
 

Digitaler Workflow zwischen allen Beteiligten

Die digi­tale Aus­stel­lung, Bean­tra­gung und Mit­nahme von Dokumenten soll Beschäf­tigte, Arbeit­ge­ber, die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Bund und die Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung entlasten – und zwar mit Hilfe eines digi­ta­len Workflows, den alle Beteiligten nutzen können. Im Zentrum steht also der digi­ta­le Aus­tausch zwi­schen den zustän­di­gen Insti­tu­tio­nen, Arbeitgebern  und Bür­gern.
 

Ergänzung zu EESSI

Gegenwärtig können Sozi­al­ver­si­che­rungs­da­ten in der EU grenz­über­schrei­tend nur über EESSI („Elek­tro­ni­scher Aus­tausch von Sozi­al­ver­si­che­rungs­in­for­ma­tio­nen) ausgetauscht werden.
 
Dieses System ist allerdings geschlos­sen, denn es macht lediglich einen digi­ta­len Daten­trans­fer zwi­schen den Sozi­al­ver­si­che­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen mög­lich. ESS­PASS soll das System EESSI ergänzen, indem es die Bür­ger in die Lage versetzt, Nachweise unmittelbar gegen­über Behör­den oder Gesundheitseinrichtungen zu erbringen.
 
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Datenschutz und Datensicherheit

Im Rahmen des ESSPASS-Pilotprojekts wurden nur simulierte personenbezogene Daten ausgetauscht.
 
Nach der Umsetzung sollen lediglich solche Daten und Informationen verarbeitet werden, die für die Prüfung von Sozialversicherungsschutz und Sozialversicherungsansprüchen unerlässlich sind. Diese Daten sollen betroffenen Bürgern sowie den zuständigen nationalen Behörden und weiteren vertrauenswürdigen und unmittelbar Beteiligten zugänglich gemacht werden.
 
Für die Datenverarbeitungsprozesse und die Datensicherheit im Zusammenhang mit ESSPASS würden die Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften der EU gelten. 
  

Wie es weitergeht

  • Anschlussprojekte: Die EU-Kom­mis­sion hat nun zwei weitere Pro­jekte aus­ge­schrie­ben. Aufbauend auf dem Pilot­projekt sollen neue Work­flows für die EUid-Brief­ta­sche ent­wi­ckelt werden. Erreicht werden soll dies über einen Zusammenschluss der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger aus 20 EU-Län­dern sowie Norwe­gen. In Zusammenarbeit mit den Kon­sor­tien „dc4eu“ und „Vec­tor Con­sor­tia“ soll dann eine Lösung entwickelt werden.
  • Verwaltungsverfahren: Die Erweiterung der Ver­wal­tungs­ver­fah­ren soll Ende 2023 einsatzbereit sein. Gemäß der SDG-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten ab dem 12.12.2023 die wichtigsten Verwaltungsverfahren vollumfänglich online ermöglichen.
  • Wallet: Die EUid-Brief­ta­sche soll bis 2024 einsatzbereit sein.
 
Quellen:

  • Mitteilung der Deutschen Sozialversicherung Europavertretung 02/23


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