Familie und Job besser miteinander vereinbaren – das ist das Ziel der Gesetzesreform zum Elterngeld, die der Deutsche Bundestag am 29. Januar beschlossen hat.
Familie und Job besser miteinander vereinbaren – das ist das Ziel der Gesetzesreform zum Elterngeld, die der Deutsche Bundestag am 29. Januar beschlossen hat.
Seit Jahresbeginn dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Versorgungsinnovationen anbieten. Grundlage hierfür ist die neue Elektronische Patientenakte (ePA), bei der sensible Patientendaten zentral gespeichert werden. Über eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde und zwei Eilanträge hatte nun das BVerfG in Karlsruhe zu entscheiden.
Seit Jahresbeginn dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Versorgungsinnovationen anbieten. Grundlage hierfür ist die neue Elektronische Patientenakte (ePA), bei der sensible Patientendaten zentral gespeichert werden. Über eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde und zwei Eilanträge hatte nun das BVerfG in Karlsruhe zu entscheiden.
Nach jahrelangem Ringen ist die elektronische Patientenakte (ePA) gestartet. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Patienten diese zur Verfügung stellen – allerdings vorerst in einer abgespeckten Test-Variante.
Nach jahrelangem Ringen ist die elektronische Patientenakte (ePA) gestartet. Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Krankenkassen ihren Patienten diese zur Verfügung stellen – allerdings vorerst in einer abgespeckten Test-Variante.
Für Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, verlängert sich der Zeitraum, in dem sie Kinderkrankengeld beziehen können, wenn ihre Kinder krank sind oder ihre Schulen bzw. Kitas geschlossen sind. Dies hat der Deutsche Bundestag am 14. Januar 2021 beschlossen.
Für Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind, verlängert sich der Zeitraum, in dem sie Kinderkrankengeld beziehen können, wenn ihre Kinder krank sind oder ihre Schulen bzw. Kitas geschlossen sind. Dies hat der Deutsche Bundestag am 14. Januar 2021 beschlossen.
Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat der Gesetzgeber bei unangemessen langen Verfahren auch in der Sozialgerichtsbarkeit einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat eingeführt. Dies betonte die Bundesregierung kürzlich in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. In einem dreiteiligen Beitrag widmet sich auch Dr. Jens Kaltenstein in der Fachzeitschrift Wege zur Sozialversicherung WzS diesem Thema, indem er die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung beleuchtet.
Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat der Gesetzgeber bei unangemessen langen Verfahren auch in der Sozialgerichtsbarkeit einen Entschädigungsanspruch gegen den Staat eingeführt. Dies betonte die Bundesregierung kürzlich in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. In einem dreiteiligen Beitrag widmet sich auch Dr. Jens Kaltenstein in der Fachzeitschrift Wege zur Sozialversicherung WzS diesem Thema, indem er die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung beleuchtet.
Auch wer körperlich eingeschränkt ist, möchte am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Hierbei kann ein Elektromobil ein hilfreicher Begleiter sein. Doch zählt auch ein E-Roller zu den verordnungsfähigen Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenkassen? Hierüber hat das LSG Niedersachsen-Bremen kürzlich entschieden.
Auch wer körperlich eingeschränkt ist, möchte am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Hierbei kann ein Elektromobil ein hilfreicher Begleiter sein. Doch zählt auch ein E-Roller zu den verordnungsfähigen Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenkassen? Hierüber hat das LSG Niedersachsen-Bremen kürzlich entschieden.
Corona hatte zur Folge, dass die Bundesregierung mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft verbieten möchte. Das Bundeskabinett beschließt höhere Regelbedarfe für Grundsicherung und Sozialhilfe. Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2021 sind Gegenstand des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Schließlich will die Regierung coronabedingt den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängern.
Corona hatte zur Folge, dass die Bundesregierung mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge im Kernbereich der Fleischwirtschaft verbieten möchte. Das Bundeskabinett beschließt höhere Regelbedarfe für Grundsicherung und Sozialhilfe. Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2021 sind Gegenstand des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Schließlich will die Regierung coronabedingt den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängern.
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, die Möglichkeiten der mündlichen Verhandlung in der Sozialgerichtsbarkeit über Bild- und Tonübertragungen stark zu erweitern. Dies nimmt Dr. Frank Schreiber, Richter am LSG Darmstadt, zum Anlass, die neuen Rechtsgrundlagen in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift WzS darzustellen und praktische Hinweise zu geben.
Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie hat den Gesetzgeber dazu veranlasst, die Möglichkeiten der mündlichen Verhandlung in der Sozialgerichtsbarkeit über Bild- und Tonübertragungen stark zu erweitern. Dies nimmt Dr. Frank Schreiber, Richter am LSG Darmstadt, zum Anlass, die neuen Rechtsgrundlagen in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift WzS darzustellen und praktische Hinweise zu geben.
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen belastet die Kommunen unzulässigerweise mit Kosten und verstößt teilweise gegen das GG. Dies hat das BVerfG in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden. Nun muss der Bund zahlreiche Unterstützungsleistungen bis Ende 2021 neu regeln.
Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen belastet die Kommunen unzulässigerweise mit Kosten und verstößt teilweise gegen das GG. Dies hat das BVerfG in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden. Nun muss der Bund zahlreiche Unterstützungsleistungen bis Ende 2021 neu regeln.
Das Corona-Virus hat Deutschland fest im Griff. Grundsätzlich kann eine COVID-19-Erkrankung daher als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden. Aufgrund ihrer langjährigen Praxis als Direktoren einer Berufsgenossenschaft haben Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens und Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg die Voraussetzungen hierfür im Interview mit der ESV-Redaktion erörtert.
Das Corona-Virus hat Deutschland fest im Griff. Grundsätzlich kann eine COVID-19-Erkrankung daher als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden. Aufgrund ihrer langjährigen Praxis als Direktoren einer Berufsgenossenschaft haben Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens und Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg die Voraussetzungen hierfür im Interview mit der ESV-Redaktion erörtert.
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